Betriebsleiter-Ausfallversicherung: bvm BlAV - den Betriebsleiterausfall versichern - die Versicherung als Sicherheit für Ihren Betrieb

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Was ist bei der Betriebsleiter - Ausfallversicherung versichert?

Der Ausfall des / der versicherten Betriebsleiterin oder Betriebsleiter wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder auch Tod.

Wer kann bei der Betriebsleiter Ausfall Versicherung versichert werden?

Betriebsleiterin oder Betriebsleiter im Vollerwerb, die diese Tätigkeit seit mindestens 12 Monaten ausüben, zwischen 18 und 55 Jahren alt sind, in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung nicht (schwer) erkrankt waren und die unter keinen schweren Erkrankungen gemäß der konkreten Krankheitsliste (Ausschlussliste) leiden.

Welche Leistungen sind bei der Betriebsleiter - Ausfallversicherung versichert?

Die monatlich vom Betrieb für eine oder mehrere Personen als Ersatz für den / die BetriebsleiterIn entrichteten, beleghaft nachgewiesenen Kosten bis zur Höhe der vereinbarten mtl. Versicherungssumme für die Dauer von maximal 12 Monaten in den ersten drei Jahren. Die Leistungen werden an den Betrieb erstattet. Erhaltene oder zugesagte Kostenerstattungen von Sozialversicherungsträgern aus gleichem Anlass gehen diesen Leistungen vor.

Wann beginnt der Versicherungsschutz der Betriebsleiterausfall Versicherung - was ist versichert?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, jedoch nicht vor Ablauf der Wartezeit und nicht vor Zahlung der Erstprämie.
Wartezeit bei Vertragsbeginn: 12 Monate für Arbeitsunfähigkeit und Tod. Keine Leistung für Fälle, die in diesem Zeitraum eingetreten sind.
Keine Wartezeit bei Vertragsbeginn: für Leistungen aufgrund Unfall und Unfalltod
Karenzzeit je Leistungsfall: 30 Tage ab Datum der erstmaligen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit

Wie lange wird bei der Betriebsleiterausfall Versicherung geleistet?

Nach Ablauf der Karenzzeit (30 Tage) maximal 12 Monate

Automatische Verlängerung der Leistungsdauer ab dem 4. bis zum 9. Vers.jahr um jeweils einen Monat bis zu max. 18 Monaten je Versicherungsfall.
Die Leistungspflicht endet mit dem Zeitpunkt, zu dem der Betrieb verpachtet, veräußert, aufgegeben, die Ersatzkraft nicht mehr beschäftigt wird oder mit dem Ablauf der AU-Bescheinigung der versicherten Person.
Bei Wiedereingliederung gem. §74 SGBV werden innerhalb der versicherten Leistungsdauer ebenfalls Leistungen erbracht, angepasst an den jeweiligen prozentualen Grad der Wiedereingliederung.

Wie hoch ist die Erstattungsleistung bei der Betriebsleiterausfall Versicherung?

Geleistet wird in Höhe der belegten Ausgaben nach dem Erstattungsprinzip, maximal in Höhe der versicherten monatlichen Höchstleistung.
Einschränkung nach Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person: Die Höchstleistung für alle neu eintretenden Versicherungsfälle werden in der Höhe um 1/3 reduziert. Der Beitrag ändert sich hierdurch nicht.

Welche Nachlässe sind mir als interessiertem Betriebsleiter möglich?

Laufzeitrabatt 10% bei Vereinbarung LZ von 3 Jahren
Mehr-Personenrabatt innerhalb eines Vertrages: Sofern mehrere BetriebsleiterInnen, auch vollbeschäftigte Betriebsnachfolger versichert werden, gelten folgende Rabatte: für die zweite Person 20% auf den Tarif dieser Person und für die Dritte und jede weitere Person 40% auf den jeweiligen Tarif dieser Personen. Bei Herausnahme von versicherten Personen reduzieren sich die Rabatte entsprechend.

Wertsicherung der Leistung in der Zukunft - der bvm Betriebsleiterausfall - Versicherung

Optionale jrl. Anpassung von Leistung und Prämie um
3 % (bis maximal 2.500 EUR Monatsleistung).

Versicherungsprämien jährlich inkl. derzeit 19 % Versicherungssteuer ohne Nachlässe

Modell   Mtl. Leistung   Jrl. Leistung   Bruttoprämie
A. 1.000,00 € 12.000,00 € 535,50 €
B. 1.500,00  € 18.000,00 € 803,25 €
C. 2.000,00 € 24.000,00 € 1.071,00 €

Es gelten die bvm Online-Bedingungen.
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